“Ich glaube nicht, dass mit dem Beschluss eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung vorgezeichnet ist”, sagte Schaar der Berliner Zeitung. Das Abkommen lasse viele Fragen offen. Problematisch sei beispielsweise die Definition von Kontakt- und Begleitpersonen der Terrorverdächtigen. “Ich erwarte eine verfassungsrechtlich strikte und enge Auslegung des Begriffs Kontaktpersonen”, so Schaar.
Schaar forderte außerdem, dass die Weitergabe der sensiblen Informationen genau geregelt wird. “Es darf keine reine Formalie sein. Ich erwarte, dass das geplante Gesetz definiert, unter welchen Umständen diese Daten weitergegeben werden dürfen”, so der Datenschutzbeauftragte. So müsse ausgeschlossen werden, dass der Verfassungsschutz ungesicherte Informationen, etwa aus anonymen Hinweisen, an die Polizei weiterleite.
Auch der Datenschutz-Experte Spiros Simitis, Mitglied des nationalen Ethikrates, hatte sich zuvor bereits kritisch geäußert. Er sei enttäuscht von dem Vorschlag, der viele Fragen offen lasse. So sollten die betroffenen Personen identifiziert werden, ohne das klar sei, “was eigentlich die Merkmale für diese Identifikation sind”. Zudem erhalte der Bundesnachrichtendienst oft Informationen von ausländischen Stellen, die er nicht weitergeben dürfe. “Wie das genau geregelt werden soll, ist für mich nicht nachvollziehbar.”
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