“Wenn der Staat Überwachungsmaßnahmen durchführt und sich dabei privater Unternehmen bedient, müssen die Kosten auch vom Staat getragen werden. Dies sieht unsere Verfassung so vor”, sagte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM.
Er will, dass die “entschädigungslose Überwachung” vom Tisch kommt und sich die Politik zu einer bereits lange anstehenden Entscheidung durchringt. So weise die heute gültige Version des Telekommunikationsgesetztes aus dem Jahr 2004 auf eine Entschädigung der Wirtschaft aus dem Staatssäckel hin. Im Juli 2006 hingegen habe sich das Gewicht zu Ungunsten der Industrie verschoben. Grützner hält dies für inakzeptabel. Er führt ein Gutachten der Forschungsgruppe Kriminologie des Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg an, das die Verfassungswidrigkeit solcher Entscheidungen nachweisen soll.
Der VATM wirft auch Datenschutz-Fragen in die Waagschale. So sei ohne eine angemessene Entschädigung der TK-Unternehmen “eine weitere erhebliche Zunahme der Überwachungsmaßnahmen” zu erwarten. Nach den Statistiken der Bundesnetzagentur hat sich die Zahl strafprozessualer Überwachungsmaßnahmen im Zeitraum 2000 bis 2005 auf inzwischen rund 40.000 pro Jahr mehr als verdoppelt.
Das neue Gutachten bestätige, dass nicht nur die entschädigungslose so genannte Auslandskopfüberwachung verfassungswidrig sei, sondern auch die vom Bundesrat geforderte Streichung der Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Entschädigungsregeln. Grützner drückte es so aus: “Die Arbeit der Strafermittlungsbehörden ist wichtig und wird von den Unternehmen auch unterstützt. Hinsichtlich der dadurch entstehenden Kosten muss jedoch das Verursacherprinzip gelten.”
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