Demnach muss die Deutsche Telekom Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang auf Basis von IP geben. Damit sollen diskriminierende Handlungsweisen eingeschränkt sein.
Die Telekom müsse den IP-Bitstrom-Zugang zu nicht-diskriminierenden Bedingungen gewähren und sich die Entgelte für diese Zugangsleistung vorab von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Grundlage für die Festlegung dieser Entgelte sind laut Bundesnetzagentur “die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung” und somit nicht die realen Kosten.
Außerdem muss die Telekom innerhalb von drei Monaten ein Standardangebot für den IP-Bitstrom-Zugang vorlegen. Der IP-Bitstrom hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick. Die Regelung betrifft aber auch die neuen VDSL-Netze der Deutschen Telekom, die zu einer Diskussion um die Rechtmäßigkeit einer Aussetzung vom Wettbewerb wegen hoher Anfangsinvestitionen geführt hatten.
Wie es in der neuen Verfügung heißt, war Handlungsbedarf: “Nach Meinung der Kommission bestehen beim Großkunden-Breitbandzugang eindeutig massive Zugangshindernisse, da die Erbringung des Dienstes ein Netz voraussetzt.”
Die Wettbewerber sollen auf diese Weise die Zugangsleistung ohne aufwändige Vertragsverhandlungen von der Telekom beziehen können. Dabei können sie beispielsweise DSL-Anschlüsse unabhängig von der gemieteten Teilnehmeranschlussleitung (TAL, letzte Meile) anbieten. Interessant ist diese Empfehlung deshalb, weil die Rivalen der Telekom nun nicht gezwungen sind, in eigene Netze zu investieren. Die EU-Kommission begrüßte die neue Regelung ausdrücklich.
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