Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) teilte heute mit, dass die Sicherstellung des Servers auf einen Beschluss des Amtsgerichtes Konstanz zurückgehe. Die unangemeldete Aktion richtete sich laut Staatsanwaltschaft gegen Anbieter von Kinderpornografie im Netz.
Ob sich die Strafverfolger damit einen Gefallen getan haben, ist allerdings zweifelhaft. Der Server ist ein Teil des Projektes AN.ON, eines vom Bundeswirtschaftsministerium finanzierten Ananonymisierungsdienstes. Ein so genannter Java Anonymous Proxy vermischt die Verbindungsdaten der verschiedener Teilnehmer und verschleiert so die IP-Adresse.
Der beschlagnahmte Rechner berge daher auch keinerlei Verbindungsdaten und werde daher auch keine weiteren Erkenntnisse liefern. Vielmehr habe man die Kriminellen nun vorgewarnt. Die Funktionsweise des Ananonymisierungsservers sollte eigentlich jedem Computer-Kriminalisten klar sein, kommentiert Thilo Weichert, Leiter des ULD.
“Es ist das gemeinsame Anliegen von Datenschützern und Strafverfolgern, Anbieter von Kinderpornografie im Internet dingfest zu machen. So ist es – nach einem konkreten Anfangsverdacht und mit richterlichem Beschluss – bei AN.ON jederzeit möglich, die Verbreiter von Kinderpornografie zurück zu verfolgen”, sagte Weichert.
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