Bei dieser Datei sollen Polizeibehörden und Nachrichtendienste des Bundes und der Länder auf eine gemeinsame Informationsbasis zugreifen können. Mit dem Beschluss des Entwurfs zum ‘Gemeinsame-Dateien-Gesetz’ hat das Kabinett nun die rechtlichen Grundlagen für dieses Projekt geschaffen, das den Informationsaustausch der bisher getrennten Sicherheitsbehörden erleichtern soll.
Wie das Innenministerium mitteilte, stelle der Entwurf die Anforderungen des Quellen- und Geheimhaltungsschutzes wie auch den Datenschutz sicher. In der Datei sind so genannte Grunddaten zu einer Person gespeichert, daneben aber auch “Daten, die eine fachliche Bewertung der gespeicherten Personen im Sinne einer Gefährdungseinschätzung zulassen”.
Auf diese erweiterten Grunddaten können die Strafverfolger jedoch nur im Eilfall oder mit Nachfrage bei der speichernden Behörde zugreifen. Dadurch bleibe auch die Regelung für die Kommunikation zwischen Polizei und Nachrichtendiensten unangetastet, wie es aus dem Innenministerium weiter heißt.
Daneben sind auch projektbezogene gemeinsame Dateien möglich. Diese Regelung ermöglicht es, befristete gemeinsame Dateien für Analyseprojekte oder Arbeitsgruppen von Polizei und Nachrichtendiensten zu erstellen.
“Jede Behörde kann nun die entscheidenden Informationen in die Anti-Terror-Datei einstellen”, kommentierte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die Entscheidung. “Mit der Datei stellen wir sicher, dass alle Behörden zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung Zugriff auf die wichtigsten Grundinformationen haben und für weitere Informationen schell Kontakt aufnehmen können.” Für Schäuble ist daher diese Datei ein unverzichtbares Instrument im Kampf gegen den Terror. Datenschützer befürchten Kontrollverlust für die Bürger. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die Anti-Terror-Datei wiederholt scharf kritisiert.
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