In Deutschland führt die ‘Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien’ (BPjM) eine Liste mit Webseiten, die nicht in deutschen Suchmaschinen auftauchen dürfen. Dabei handelt es sich vor allem um rechtsextreme und pornographische Angebote.
Deutsche Suchmaschinenanbieter – darunter Google, MSN und Yahoo – sind zudem Mitglied der ‘Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter'(FSM). Man habe jedoch kein gemeinsames Verfahren, wie mit rechtswidrigen Inhalten zu verfahren sei, sagte FSM-Geschäftsführerin Sabine Frank der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
So verwendet MSN laut Pressesprecher Bernhard Grander neben der BPjM-Liste auch einen eigenen Filter. Es bestehe durchaus die Gefahr, dass auch neutrale Internetseiten betroffen sind, sagte er.
Google streiche rechtswidrige Angebote auch aus eigenem Ermessen aus dem Index, hieß es von Arnd Haller, Leiter der Rechtsabteilung von Google Deutschland. Das Unternehmen werde auch ohne Gerichtsurteil oder Intervention einer Behörde aktiv, wenn es über einen “eindeutigen Rechtsverstoß” informiert wurde. Oft könne man jedoch nicht beurteilen, “ob zum Beispiel eine Tatsachenbehauptung falsch oder richtig ist”.
Laut FSM-Chefin Frank zwingen das deutsche Strafrecht sowie mögliche Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen die Online-Dienste zur Unterdrückung umstrittener Inhalte. Die Betreiber hoffen jetzt darauf, dass die aktuelle Rechtsunsicherheit durch das neue Telemediengesetz beendet wird. Dieses liegt derzeit als Entwurf vor.
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