Europäische Patentrichtlinie in der Diskussion

Am 11. oder 12. Oktober sollen die Volksvertreter in Brüssel – wie vor etwa einem Jahr – über die beiden Vorschläge zur Patentpolitik in Europa befinden. Und wieder spalten die Politik die Interessen der Großkonzerne, die angeblich denen der kleinen und mittelständischen Betriebe entgegenstehen.

Die Eingabe stammt von dem konservativen EU-Kommissar Charlie McCreevey. Diese sieht die Einrichtung eines neuen Streitregelungsabkommens vor, des European Patent Litigation Agreement, kurz EPLA. Darüber soll über umstrittene Patente entschieden werden. Schätzungen sehen die Kosten für ein solches Schiedsverfahren zwischen 90.000 und 140.000 Euro. Kritiker mahnen an, dass solche Summen die Budgets vor allem von Klein- und Kleinstbetrieben deutlich übersteigen.

Zudem überschreite diese Regelung gewissermaßen die Grenzen und damit auch den Rechtsraum der EU. Denn das EPLA setze auf die European Patent Organisation (EPO), die auch hinter dem Europäischen Patentamt steht. Dieser Organisation gehören neben Island auch die Schweiz und die Türkei als vollwertige Mitglieder an, ohne aber dabei EU-Recht unterworfen zu sein.

So könnte der Patentierbarkeit von Software eine Hintertür geöffnet werden, befürchten die Kritiker und haben über die Fraktionen der Grünen, der Sozialdemokraten und der skandinavischen Gruppe GUE/NGL einen Gegenentwurf eingebracht. Sie werfen der neuen Kommission vor, die Demokratie innerhalb der EU zu untergraben. So würden etwa Mitarbeiter der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes in München auch als Richter für EPLA berufen.

Konkret kritisiert der Gegenantrag aus der Feder der österreichischen Politikerinnen Eva Lichtenberger (Grüne) und Maria Berger (SPE) den Fall, dass das Europäische Patentamt trotz Beschwerde ein Microsoft-Patent auf Dateiformate für die Zwischenablage aufrecht erhalte. Der Entwurf der Grünen und Sozialdemokraten sieht sich aber nicht allein eine Gegenveranstaltung für den konservativen Vorstoß. Er wirbt außerdem für einen “Ausgleich zwischen den Patentinhabern und dem übergeordneten öffentlichen Interesse an Innovation und Wettbewerb im Markt”.

Silicon-Redaktion

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