Karlsruhe soll über TK-Überwachung entscheiden
Die Telefonkonzerne laufen bereits seit langem Sturm dagegen, dass die staatlichen Überwachungskosten auf die Wirtschaft abgewälzt werden. Nun hat eine große Telekommunikationsfirma das Bundesverfassungsgericht angerufen.
“Anscheinend haben erhebliche Teile der Politik aus den Augen verloren, dass die Bekämpfung von Terror und Schwerstkriminalität am effektivsten ist, wenn es eine faire Arbeitsteilung zwischen den Beteiligten gibt”, so Jan Mönikes, Geschäftsführer der Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN), gegenüber Welt.de.
Zur IEN gehören unter anderem Konzerne wie Colt Telecom, Tiscali und Versatel. Karlsruhe soll klären, ob die betroffenen Unternehmen für ihre Zuarbeiten bei der Überwachung von Kunden angemessen entschädigt werden müssen. Die Zahl der Abhörmaßnahmen hat sich vom Jahr 2000 bis 2005 auf jährlich rund 40.000 mehr als verdoppelt.
Außerdem sollen die Provider verpflichtet werden, die beim Telefonieren und Surfen anfallenden Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer sechs Monate lang verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichern. Die Branchenverbände Bitkom, Eco und VATM dringen daher immer wieder auf eine Beteiligung des Staates an den Millionen-Kosten für die Installation von Abhörboxen und anderen Überwachungshilfen.
Zwar hatte der Gesetzgeber vor zwei Jahren eine prinzipielle Entschädigungsklausel ins TK-Gesetz (Telekommunikation) aufgenommen – eine Verordnung mit konkreten Erstattungssätzen lässt aber bislang auf sich warten. Im Gegenteil: Auf Initiative des Bundesrates wird derzeit geprüft, ob die Entschädigungsgrundlage wieder ganz aus dem Gesetz gestrichen werden soll.
“Während der Abschleppunternehmer, der im Auftrag der Polizei einen Falschparker abschleppt, ganz selbstverständlich seinen Lohn bekommt, soll dieses Grundprinzip anscheinend für die Telekommunikation nicht gelten”, klagt Mönikes.