Hintergrund ist, dass es derzeit in vielen Fällen im Ermessen der Anbieter liegt, welche Inhalte gesperrt werden. Die Betreiber fühlen sich daher durch Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen bedroht.
Die Suchmaschinenanbieter wehrten sich dagegen, die Rolle der “Internetpolizei” zu übernehmen und Webseiten Dritter, auf die in den Suchergebnislisten verlinkt wird, inhaltlich zu überprüfen und rechtlich zu bewerten, hieß auf jetzt auf der jüngsten FSM-Tagung in Berlin. Teilnehmer waren unter anderem AOL, Google, Lycos Europe, MSN, t-info und T-Online.
Es sollte allein Aufgabe der Gerichte und anderer staatlicher Behörden sein, über die Rechtmäßigkeit von Inhalten zu entscheiden. Daher fordere man die Politik auf, die jetzt anstehenden Beratungen zum Telemediengesetz (TMG) zu nutzen, um “endlich klare Haftungsregelungen für Suchmaschinenanbieter zu schaffen”.
Suchmaschinen böten keine eigenen Inhalte an, sondern machten lediglich die Inhalte Dritter auffindbar, hieß es von Thomas Dominikowski, Lycos Europe Product Director Search. Allein aufgrund der großen Menge an Webseiten sei eine manuelle Überprüfung einzelner Einträge ausgeschlossen.
Arnd Haller, Leiter der Rechtsabteilung von Google Deutschland, wies auf Fälle hin, in denen es Suchmaschinen untersagt wurde, auf Behauptungen Dritter zu verlinken, durch die sich Einzelne verletzt fühlten.
Diese Rechtsprechung halte man für gefährlich, da sie privaten Unternehmen die grundrechtliche Abwägung zwischen der Meinungs- und Informationsfreiheit und dem Schutz Einzelner vor einer etwaigen Rechtsverletzung aufbürde, so Haller.
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