Die Netzbetreiber hätten dafür Millionen investiert, hieß es. Trotz Regelungen im Telekommunikationsgesetz habe es seit zwei Jahren keine Kostenerstattung gegeben.
Die Zahl der Fälle, in denen der Staat die Überwachung von Telefonaten und E-Mails angeordnet hat, sei im Jahr 2005 um 24 Prozent gestiegen. Mehr als 42.000 Mal schalteten sich die Ermittler ein. Die Netzbetreiber kooperierten, würden dafür jedoch kaum entschädigt. “Bisher haben sie auf eigene Kosten Millionen in teure Spezialtechnik, Personal und spezielle Ausbildung investiert”, sagte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom.
Der Verband hat jetzt ein Finanzierungskonzept vorgelegt. Er stützt sich dabei auf das Telekommunikationsgesetz, das Unternehmen seit 2004 eine Kostenerstattung zusagt. Die innere Sicherheit sei eine originäre Staatsaufgabe, deshalb müsse die Regierung die Finanzierung bereitstellen. “Von der Autoindustrie verlangt auch niemand kostenlose Polizeiwagen”, so Rohleder.
Im Finanzierungskonzept sind laut Bitkom “niedrig angesetzte” Kostenpauschalen vorgesehen. Je nach Umfang des Überwachungsauftrags soll ein pauschaler Betrag erstattet werden, der den Aufwand der Netzbetreiber annähernd berücksichtigt. Derzeit werde die gesetzliche Entschädigungsregel vor allem durch die Bundesländer blockiert, so der Verband. “Wir hoffen, dass die Bundesregierung nicht einknickt und zu ihrem Wort steht.”
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