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AMD gegen Intel: US-Gericht nicht zuständig?

Jedoch ließ das US-Gericht einige Anklagepunkten gegen Intel bereits fallen. Da sich die Vorwürfe auf Vorgänge beziehen, die außerhalb der USA stattfanden, sah sich das Bezirksgericht in Delaware nicht zuständig.

AMD wollte das so noch nicht bestätigen. Ein Sprecher erklärte, dass noch immer Details zu dem Hearing weitergeleitet würden. Jedoch scheint der April 2009 als Termin derzeit festzustehen.

AMD hat gegen Intel 2005 eine Kartellrechtsklage angestrengt. Die Nummer zwei der Chip-Branche wirft dem Marktführer Intel vor, in Märkten wie Deutschland, Japan und Großbritannien mit unlauteren Mitteln eine Monopolstellung aufrecht erhalten zu haben.

“Wir können die Umsätze, die wir im Ausland verloren haben, nicht mehr geltend machen”, erklärte ein AMD-Anwalt im Anschluss an das Urteil. Jedoch hoffe er, dass nur ein kleiner Teil der Ansprüche AMDs gegen Intel betroffen seien. Der AMD-Anwalt geht von einer Reparationszahlung in Höhe einer achtstelligen Summe aus. Vor der Entscheidung des Gerichtes hätten sich AMDs Schätzungen im neunstelligen Bereich bewegt.

Ein Intel-Anwalt widersprach dieser Interpretation und glaubt, dass sämtliche Ansprüche, die AMD geltend machen will, die Sache ausländischer Gerichte seien. So hat auch Intel vor Gericht argumentiert, dass AMD schließlich in Deutschland produziere und unter anderem in Malaysia Bauteile zusammenbaue.

Dem stimmte das Gericht mit dem jüngsten Urteil zumindest ein Stück weit zu: “AMD hat nicht demonstrieren können, dass das Intel vorgeworfene Verhalten im Ausland direkte, wesentliche oder sichtbare Auswirkungen in den Vereinigten Staaten hatte, was die Forderungen berechtigen würde.”

Silicon-Redaktion

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