Das Gericht erließ Strafbefehl gegen den 46-jährigen Mann, der sich Phishing-Betrügern als Helfer zur Verfügung gestellt hatte. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Die Betrüger hatten den Mann aufgefordert, sein Konto für Überweisungen zur Verfügung zu stellen, eingegangenes Geld dann bar abzuheben und per Western Union ins Ausland zu transferieren.
Insgesamt waren auf dem Konto 2211 Euro eingegangen – zu der Transaktion kam es allerdings nicht mehr, weil die Bank des geschädigten Kontoinhabers den Betrug bemerkte und beide Konten sperren ließ. Bei seiner Urteilsbegründung ließ es das Gericht nun offen, ob es sich um Geldwäsche oder Beihilfe zum Computerbetrug handelte. Stattdessen wurde der Strafbefehl damit begründet, der Mann habe Finanzdienstleistungen ausgeführt, ohne im Besitz der notwendigen Genehmigung zu sein.
Das Einspannen von Mittelsmännern für Geld, an das Betrüger via Phishing-Mails gekommen sind, ist eine gängige Praxis. Denn sie können das Geld zwar von fremden Konten aus überweisen, wenn es ihnen gelungen ist, an PIN- und TAN-Nummer eines Online-Banking-Kunden zu kommen – allerdings ist ein Strohmann nötig, um den Transfer abzuwickeln, ohne selbst aufzufallen. Sie werden über entsprechende Spam-Mails angeheuert, in denen eine Anstellung als ‘Finanzagent’ oder ‘Finanzmanager’ versprochen wird.
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