Siemens Business Services (SBS) geht auf Nummer sicher: tritt der Münchner IT-Dienstleister als Generalunternehmer auf, ist beim Abschluss von Software-Lizenzverträgen die Hinterlegung des Quellcodes verbindlich. “Wir wollen damit das Interesse unserer Kunden wie auch unser eigenes schützen”, begründet Quido Bächlin, Senior Buyer Software Licenses bei SBS. Im Wesentlichen gehe es darum, weiterhin geschäftsfähig zu bleiben, sollte der Softwarehersteller insolvent oder gar in Konkurs sein. “Wenn wir den Quellcode kennen, können wir unsere Kundenverpflichtungen im Notfall auch ohne den Hersteller erfüllen”, so Bächlin.
An Software besteht aus juristischer Sicht ein Urheberrecht, das bei demjenigen liegt, der sie geschrieben hat. Den Anwendern steht lediglich das Recht zu, die Software zu benutzen. Das Recht der Nutzung endet zwar nicht mit der Insolvenz oder dem Konkurs des Herstellers. Damit ist dem Anwender aber nur teilweise geholfen: Wenn es den Softwarehersteller nicht mehr gibt, gibt es auch keine Wartungsleistungen und Updates mehr.
Um die Anwendungen weiterhin pflegen zu können, ist der Quellcode unerlässlich, werden Datenbank-Strukturen gebraucht, und das im Idealfall um eine übersichtliche und verständliche Dokumentation ergänzt. Auf solche Informationen ist ein anderes Softwarehaus angewiesen, um entsprechenden Support anbieten zu können, ohne das Programm zeitaufwändig und teuer neu schreiben zu müssen.
Lizenzvertrag absichern
Dr. Claudius Dechamps, Partner bei Waldeck Rechtsanwälte in Frankfurt am Main und spezialisiert auf Computerthemen, rät: “Bereits im Lizenzvertrag muss sichergestellt sein, dass der Lizenznehmer Zugriff auf alle notwendigen Daten hat.” Das lässt sich auf dreierlei Wege erreichen: indem die Daten in einem versiegelten Umschlag beim Lizenznehmer hinterlegt werden, oder bei einem Notar.
Dechamps rät zur dritten Möglichkeit, einem Treuhänder, in der Branche inzwischen als Escrow-Agents bekannt. “Das sind neutrale Treuhänder mit technologischer Kompetenz”, so der Anwalt. Escrow Europe und Deposix Software etwa sind solche Treuhänder. Für den Lizenzgeber bieten die Firmen einen Schutz des geistigen Eigentums, den Lizenznehmern sichern sie ihre Investition in die IT. Escrow-Agents übernehmen als Treuhänder den Quellcode vom Hersteller und übergeben ihn im Falle einer Insolvenz an den Anwender.
“Unser wesentlicher Unterschied zu einem Notar liegt darin, dass wir die Software verifzieren”, sagt Stephan Peters, Geschäftsführer der Deposix Software GmbH. Das kann weder ein Notar leisten, noch der Lizenznehmer selbst, wenn die Software in einem versiegelten Umschlag in irgendeinem Tresor liegt. Bei einer Verifizierung wird unter anderem überprüft, ob tatsächlich ein Quellcode drin ist, wo Quellcode drauf steht, und ob das Material lesbar ist. Zu diesem Grunddienst bietet Deposix Software ein aktives Vertragsmanagement und kümmert sich auf Kundenwunsch um Aktualisierungen.
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