Das Abkommen, das die 25 Vertreter der einzelnen EU-Staaten unterzeichneten, ermöglicht den USA den Zugriff auf 34 einzelne Daten eines Passagiers. Auf diese Informationen können alle in den USA mit der Strafverfolgung befassten Behörden zugreifen.
Das Abkommen könne in Kraft treten, sobald die USA den Vorschlag ebenfalls unterzeichnet hätten, erklärte ein Sprecher der EU. Der Ministerrat habe die Vorlage abschließend beschlossen. Noch in dieser Woche sollte nach Willen der EU der US-Minister für Heimatschutz Michael Chertoff das Abkommen unterzeichnen.
Ein älteres Abkommen ist vor zwei Wochen ausgelaufen. Ohne neues Abkommen stand die Weitergabe der Daten nicht auf einem rechtlichen Fundament. Mit dem neuen Papier ist die Rechtssicherheit für die Fluggesellschaften wieder hergestellt.
Bei den Informationen zu den Fluggästen handelt es sich unter anderem um E-Mail-Adresse, Handynummer, den Flugplan sowie auch um ältere Flugverbindungen des Passagiers. Die EU sieht jetzt Bendenken von Datenschützern ausgeräumt. In den Staaten haben neben dem Grenzschutz auch die Polizei und die Geheimdienste Zugriff auf diese Informationen.
Das Abkommen soll ab sofort in Kraft treten, müsse jedoch noch von den Einzelstaaten ratifiziert werden. In der zweiten Jahreshälfte 2007 soll das neue Abkommen wieder durch ein neues ersetzt werden.
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