Jeder Betroffene ist aufgerufen, seine Beschwerden über Spam-Anrufe bei der Behörde loszuwerden, um ihr die Arbeit zu erleichtern. Bislang ist eine Liste mit mehr als 80 Netzbetreibern und Serviceprovidern online, denen die Rechnungslegung und das Inkasso für rechtswidrig genutzte Rufnummern untersagt wurde. Eine Vielzahl von Verbrauchern hatte sich bei der Bundesnetzagentur über so genannte Ping-Anrufe und andere Formen des Telefon-Spammings beschwert.
Bei einem Ping-Anruf wird ein Anruf zu einem Telefonanschluss generiert und die Verbindung nach einmaligem Klingeln wieder unterbrochen. Bei dem Angerufenen verbleibt im Display die Meldung “Anruf in Abwesenheit” und die Anzeige einer hochpreisigen Mehrwertdiensterufnummer oder einer (0)137er Rufnummer. Neben Ping-Anrufen gibt es Telefon-Spamming in Form von Gewinnversprechen, bei denen in einer Bandansage zu hören ist, dass der Angerufene einen höheren Geldbetrag garantiert gewonnen habe, der durch Anruf bei einer teuren Rufnummer abgerufen werden könne.
Seit Mai 2006 hat die Bundesnetzagentur 237 Rufnummern aufgrund von Bewerbung durch Ping-Anrufe oder Gewinnversprechen abgeschaltet. Gegen 78 Rufnummern wurde zusätzlich ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot ausgesprochen. Diese Verbote sollen den Verbraucher davor bewahren, solche Entgelte bezahlen zu müssen. Zusätzlich erhält auch der Spammer für die provozierten Rückrufe keine Auszahlungen.
“Spamming ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine rechtswidrige Belästigung, die große ökonomische Schäden verursacht. Das Unterbrechen des Geldflusses zu den Spammern ist meines Erachtens der wirkungsvollste Weg, diese Form der missbräuchlichen Rufnummernnutzung wirtschaftlich unattraktiv zu machen und damit letztlich Spam einzudämmen”, erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
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