Für das Gütesiegel wurde ein Liste von Kriterien verabschiedet, zu deren Einhaltung sich der Softwarehersteller verpflichtet und dies gegenüber dem VDEB (Verband der EDV-Software- und Beratungsunternehmen) nachweisen muss. Geprüft wird unter anderem, ob ein Antragsteller die Urheberrechte an einem Softwareprodukt besitzt und den überwiegenden Teil seines Softwareumsatzes mit eigenen Softwarelösungen erwirtschaftet.
Außerdem muss der Quellcode beim TÜV Süd hinterlegt werden und eine entsprechende Versicherung vorhanden sein. Dem Kunden muss zudem ein Update- und Wartungsvertrag angeboten werden. Dieser muss für mindestens fünf Jahre garantieren, dass ein jährlicher Kostensatz von 25 Prozent – bezogen auf die Lizenzgebühr – nicht überschritten wird. Diese Kriterien sollen als Hebel gegen die Werbemacht der IT-Industrie fungieren.
Für das TÜV-Zertifikat haben sich der Verband und der TÜV Süd auf einen verbindlichen Prüfkatalog geeinigt. Die Auszeichnung kann hinsichtlich Funktionalität, Ergonomie, Dokumentation und Datensicherheit vergeben werden und auch unabhängig vom Gütesiegel beantragt werden.
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