Nur geringe Linzenzänderungen gegenüber XP

Microsoft Deutschland hat die endgültigen Lizenzbestimmungen für Windows Vista veröffentlicht.

Entgegen ersten anderslautendenden Berichten, darf das Betriebssystem Vista bei Retail-Versionen nicht mehr nur lediglich einmal die Hardware-Plattform wechseln. “Es ändert sich nichts gegenüber Windows XP”, kommentierte Irene Nadler Sprecherin Microsoft Deutschland gegenüber silicon.de.

Wie bei XP auch werde bei einem Hardware-Wechsel prinzipiell eine neue Lizenz nötig. Das lasse sich jedoch mit einer Reaktivierung der Lizenz umgehen. Die Installation des ursprünglichen Betriebssystem jedoch müsse natürlich vom ausgemusterten Rechner entfernt werden. Microsoft liefert auf seinen Seiten weitere Informationen.

Eine Lizenz für ein Gerät lautet hier die Faustregel. Dennoch ist diese Reaktivierung obligatorisch. Nach Änderung oder Wechsel der Hardware “hat der Nutzer drei Tage Zeit, um die Lizenz zu reaktivieren”, heißt es in einer Mitteilung. Dies könne telefonisch oder online erledigt werden. Werde die Hardware jedoch so weit verändert, dass der Schlüssel nicht mehr passe, müsse der Support kontaktiert werden.

Nach der Aktivierung klinkt sich Windows Geniuine Advantage auf dem System ein, damit wird der Rechner auf eine legitime Lizenz hin überprüft. Schlägt diese Überprüfung fehl, so versagen ReadyBoost, Spyware-Filter und die grafische Oberfläche Aero ihre Dienste. Daneben “wird der Nutzer regelmäßig benachrichtigt, dass er kein originales System einsetzt”, heißt es von Microsoft.

Zudem hat Microsoft die Garantiezeit von 90 Tagen auf ein Jahr verlängert. Auch darf jeder Privatanwender ausdrücklich eine Backup-Kopie der originalen Vista-CD erstellen.

Etwas umfassender sind die Veränderungen für Unternehmenskunden. Die benötigen jetzt Volume Activation 2.0 (VA 2.0). Dabei stehen den Unternehmen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Mit dem Multiple Activation Key (MAK) verbinden sich die einzelnen Clients mit einem Microsoft Server. Über Key Management Service (KMS) lassen sich die PCs innerhalb des eigenen Netzwerkes aktivieren. Anschließend müssen sich diese Rechner mindestens jedes halbe Jahr mit KMS verbinden.

Bisher waren Volumenlizenzen von der Aktivierung immer völlig ausgenommen. Der Betrieb in Virtuellen Instanzen ist erst ab der Enterprise-Version von Vista möglich. Dabei können vier Betriebssysteme in einer virtuelle Umgebung installiert werden.