Das Gericht wies ein Klage gegen Red Hat, Novell und IBM ab. Der Vorwurf lautete, dass sich diese Unternehmen verschworen hätten, den Markt für Betriebssysteme dadurch zu unterwandern, Linux unter der GPL (General Public License) zu einem unschlagbaren Preis zu verbreiten.
Der Oberster Gerichtshof sollte klären, ob durch die Verbreitung von Betriebssystemen irgendwelche Wettbewerbsrechte verletzt werden. Und die Antwort der Richter fällt klar und deutlich aus: “GPL und Open Source müssen sich vor Antikartellgesetzen nicht fürchten.”
Offenbar spielt bei dieser Entscheidung die freie Struktur der Lizenz eine Rolle. “Die GPL pflanzt sich von Nutzer zu Nutzer und von einer Überarbeitung zu nächsten fort”, heißt es in der Urteilsbegründung. Weder der ursprüngliche Autor, noch der Urheber einer überarbeiteten oder verbesserten Version, kann für die Software Geld verlangen, oder kann es einem Nachfolgendem erlauben, Gebühren zu verlangen.”
Das Gerichte machte auch klar, was die Aufgabe des Kartellrechts sei. Die Gesetze sollen den freien und fairen Wettbewerb sichern und damit den Anwendern dauerhaft zu günstigen Preisen verhelfen.
Der Kläger, Daniel Wallace, wollte mit einem eigenen Betriebssystem gegen Linux konkurrieren. Er sah sich jedoch durch den Preis aus dem Markt gedrängt. Daher der Vorwurf, dass sich Red Hat, IBM und Novell zu einem Kartell zusammengeschlossen hätten, um das Betriebssystem auf dem Markt frei anzubieten.
Das Gericht wirft nun Wallace vor, die Kartellbestimmungen missbrauchen zu wollen, um die Preise in die Höhe zu treiben. Die Tatsache, dass die Unternehmen für die Datenträger, Dokumentationen oder für Dienstleistungen Gebühren verlangten, so das Gericht, stehe nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der GPL.
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