CDU und SPD vereinbarten entgegen der Auffassung aus Brüssel, dass das neue VDSL-Netz der Deutschen Telekom für eine befristete Zeit von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur befreit sein soll. Diese so genannten ‘Regulierungsferien’ sind heftig umstritten. Die EU-Wettbewerbshüter reiben sich an dem Passus, der der Telekom die Aussetzung der Regulierung zubilligt und halten das für nicht vereinbar mit EU-Recht. Jetzt steht Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren ins Haus, sollte das Gesetz unverändert Anfang 2007 in Kraft treten.
Die Bundestagsfraktionen von SPD und Union teilten mit, der ursprüngliche Regierungsentwurf sei unwesentlich modifiziert worden und verstoße nicht gegen Europarecht. Die Parteien betonten, es liege nun ein “ausgewogenes Gesamtpaket” vor, das in der nächsten Woche im Bundestag verabschiedet werden solle. Die Gesetzesnovelle sei keine ‘Lex Telekom’, erklärte Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU), laut Nachrichtenagentur dpa. So war bereits der vorherige Entwurf genannt worden, weil er nach Meinung der Telekom-Wettbewerber lediglich die Vorschläge des Bonner TK-Unternehmens in ein Gesetz gieße.
Bisher hieß es in der umstrittenen Klausel, dass teuer aufgebaute ‘neue Märkte’ im Netzbereich zunächst von der Telekom abgeschottet werden dürfen. Wettbewerber sollen diese neuen Datenautobahnen für einen gewissen Zeitraum nicht nutzen und ihren eigenen Kunden zur Verfügung stellen dürfen. Unter Fachleuten umstritten ist, ob das VDSL-Glasfasernetz der Telekom überhaupt ein neuer Markt ist. In einer Ergänzung heißt es jetzt, ein neuer Markt setze Dienste und Produkte voraus, “die sich von vorhandenen Diensten und Produkten nicht nur unerheblich unterscheiden und diese nicht lediglich ersetzen”, heißt es.
“Damit ist klargestellt, dass es nicht darum geht, reine Infrastruktureinrichtungen ohne neue Produkte regulierungsfrei zu stellen”, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Unionsfraktion, Martina Krogmann. Der SPD-Telekommunikationsexperte Martin Dörmann unterstrich, die Entscheidung, ob ein neuer Markt vorliegt, treffe die Bundesnetzagentur.
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