Demnach scheint Microsoft sich an die Auflagen, die ein US-Gericht über das Unternehmen mit einem Urteil aus dem Jahr 2002 verhängte, einzuhalten. Damals waren die Richter zu der Überzeugung gelangt, dass Microsoft mit bestimmten Praktiken die Monopolstellung bei Betriebssystemen ausnutzte, um unliebsame Konkurrenten von der Plattform zu verdrängen.
Seit dem haben das Justizministerium und ein gerichtlich berufenes Komitee alle sechs Monate zu den Entwicklungen bei Microsoft einen Bericht abgegeben. Diese beiden Gruppen haben die Beta-Versionen von Vista und Internet Explorer 7 unter die Lupe genommen und auf dem Hintergrund der Verurteilung von 2002 auf Kompatibilität mit Produkten Dritter getestet.
Dazu haben die Behörden zusammen mit Microsoft ein System aufgesetzt, in dem der Hersteller alle Punkte, die beanstandet wurden, ausmerzte. Es hätte neben den Beanstandungen der Kontrollgruppe auch 25 Beschwerden von Drittherstellern gegeben, die jedoch nicht in einen Zusammenhang mit den Auflagen aus dem Jahr 2002 in Zusammenhang gebracht werden konnten.
Die Beschwerdeführer seien jedoch bereits informiert worden, dass ihre Kritikpunkte nicht weiter verfolgt wurden. Wie es nun von den Behörden heißt, seien – bevor Vista in die Produktion ging – alle bekannten Probleme in Bezug auf die Verurteilung behoben worden.
Zudem lobte die Gruppe aus technischen Spezialisten und Vertretern des Justizministeriums, die Verbesserung der technischen Dokumentation, mit der Microsoft sicherstellt, dass die Produkte der Konkurrenten auch auf dem Windows-Betriebssystem reibungsfrei laufen.
Zwar konnte Microsoft hier die Frist einhalten, jedoch könne das Gremium noch keine abschließende Beurteilung über den Stand der Dokumentation abgeben. In der Vergangenheit musste Microsoft von Seiten der Konkurrenz und vom Ministerium wegen der offenbar mangelhaften Dokumentation Kritik einstecken. Vor wenigen Wochen erst hatte Microsoft zusammen mit dem Justizministerium eine Verlängerung der Kartellaufsicht beantragt.
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