Die Klage wurde vor dem ‘District Court of the District of Columbia’ eingereicht. Die EFF beruft sich dabei auf die Bestimmungen des US-amerikanischen ‘Freedom of Information Act’.
Das Gesetz regelt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der US-Bürger. Die EFF hatte unter Hinweis auf diese Bestimmungen vom US-Ministerium für Heimatschutz zunächst Auskunft darüber verlangt, wie die Behörde die EU-Passagierdaten speichert, nutzt und weiterleitet. Das Ministerium sei dem Auskunftsbegehren jedoch nicht nachgekommen, so die Bürgerrechtler.
Jetzt verlangen sie unter anderem eine Einsicht in die Korrespondenz der EU-Behörden mit den US-Institutionen sowie in die US-Entscheidungsvorgänge. Das Ministerium für Heimatschutz soll zudem die Beschwerden vorlegen, die von europäischen Behörden und Institutionen in dieser Sache eingegangen sind. Auch ein Ministerium habe sich an den Freedom of Information Act zu halten, hieß es von EFF-Anwältin Marcia Hofmann.
Die Weitergabe der EU-Passagierdaten ist auch in Europa umstritten. Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hatte Ende September “schwere Bedenken” geäußert. Er forderte von den EU-Gremien und der Bundesregierung, sich für eine “datenschutzgerechte Lösung” einzusetzen.
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