Das Bundesjustizministerium hat am Mittwoch einen Vorschlag an die Ressorts, Länder und Verbände geschickt. Damit rückt ein Beschluss näher.
Schaar hat Verbesserungsvorschläge. “Ich begrüße, dass das Bundesjustizministerium den lange angekündigten und letztlich überfälligen Gesetzentwurf nunmehr vorgelegt hat. Der Entwurf geht grundsätzlich in die richtige Richtung, indem er die rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Sicherungen bei strafprozessualen Maßnahmen zur Überwachung stärkt. Positiv bewerte ich auch das Konzept, einheitliche Regelungen für sämtliche heimliche Ermittlungsmaßnahmen zu schaffen. Kritisch sehe ich dagegen nach wie vor die vorgesehene Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten, die allerdings durch eine EG-Richtlinie vorgegeben ist”, sagte er.
Die Regelungen zur strafprozessualen Telekommunikationsüberwachung seien allerdings dringend reformbedürftig, heißt es in einer Mitteilung des BfDI. Bedenklich erscheint den Datenschützern, dass seit Jahren die Zahlen der Überwachungsmaßnahmen kontinuierlich ansteige. Wissenschaftliche Studien zeigten die erheblichen “Defizite der bisherigen Anordnungspraxis” – im Klartext also: Die rechtliche Untermauerung der Abhörmaßnahmen fehlt immer öfter, das Abhören der Bürger durch die staatlichen Stellen könnte außer Kontrolle geraten.
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