Hintergrund ist, dass das Bundesjustizministerium vor drei Wochen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt hat.
Nach Angaben des Arbeitskreises soll ab Mitte 2007 über einen Zeitraum von sechs Monaten nachvollziehbar werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS solle auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonyme E-Mail-Konten und Anonymisierungsdienste sollten verboten werden. Zweck des Gesetzes ist die verbesserten Strafverfolgung.
Gegenwärtig dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern – dazu gehören bisher keine Standortdaten und E-Mail-Daten. Auch sonstige Verbindungsdaten werden auf Wunsch monatlich gelöscht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen (Flat-Rates) kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden.
Derzeit wollen nach Angaben der Bürgerrechtler etwa 6000 Menschen nach Karlsruhe ziehen, wenn der Gesetzentwurf in dieser Form beschlossen wird. “Von Handwerkern bis Professoren setzen sich Menschen aus allen Gruppen gegen dieses verfassungswidrige Vorhaben zur Wehr”, teilte der Arbeitskreis mit.
Unter den Beschwerdeführern seien viele Journalisten, die um ihre anonymen Informanten fürchten. Auch Ärzte, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Suchthelfer und Psychotherapeuten sähen die Vertraulichkeit als Grundlage ihrer Tätigkeit in Gefahr. Selbst Seelsorger und Geistliche wollen gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen.
Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik – der die Vertretung vor dem Verfassungsgericht übernehmen will – sprach von “waschkörbeweise eingehenden Vollmachten”. Die Vollmachten seien “derzeit vor allem politische Willensbekundungen der künftigen Beschwerdeführer”, so der Anwalt.
“Sie drücken die große Besorgnis vieler Bürger aus, dass die Mehrheit der Abgeordneten ein verfassungswidriges Gesetz verabschieden wird, das wieder einmal Elemente des totalitären Überwachungsstaates beinhaltet.” Man hoffe jedoch, dass die Abgeordneten den Gesetzentwurf in den Papierkorb befördern und dass die Beschwerde nicht erhoben werden müsse.
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