Der Bundesverband Breitbandkommunikation BREKO begrüßte die am Freitag erfolgte Weigerung der Länder, der Koalitionsfassung für den so genannten ‘Neuer Markt’-Paragrafen des Telekommunikationsgesetzes zuzustimmen.
Die beiden Länder befürchten bei der Neubewertung dessen, was ein neuer Markt sei und der daraus folgenden Verschiebung des Marktgleichgewichtes in Bezug auf das neue VDSL-Netz, dass die EU sich einschalten werde. Bereits mehrmals hatte die EU Deutschland wegen der Telekom-freundlichen Politik auf die Finger geklopft und mehr Wettbewerbsförderung gefordert. Der Änderungsantrag liegt nun beim Wirtschaftsausschuss und könnte eine Neuverhandlung nach sich ziehen. Verbände wie der BREKO sehen darin ein Fünkchen Hoffnung, dass die Telekom nicht während dem Aufbau des Netzes von Staats wegen von jeglicher Konkurrenz befreit werde.
“Wir werden nochmals alles in den Ring werfen, um im zweiten Anlauf eine Lex Telekom zu verhindern”, sagt BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann. An ökonomischen Gutachten, wissenschaftlicher Kritik und politischen Warnungen vor allem aus Brüssel habe es ja wahrlich nicht gemangelt. Allerdings sieht er auch die Gefahr, “dass der in den vergangenen Monaten stärker gewordene Einfluss der Telekom-Lobby im ungünstigsten Fall für eine noch wettbewerbsfeindlichere Fassung des § 9a sorgen könnte. Insbesondere der derzeit zu spürende politische Rückenwind beim neuen Sanierungsanlauf des Exmonopolisten unter neuer Führung könnte hier unter Umständen einen Rückschlag bringen”, heißt es in einer Mitteilung des BREKO.
Der VATM als weiterer Verband von TK-Betreibern schloss sich der verhaltenen Freude an und legte in einer Mitteilung wert auf die Planungsunsicherheit für die größeren Rivalen der Telekom. Diese sind schließlich betroffen, wenn die EU ihre Drohung wahr machen sollte und Verfahren gegen Berlin anstrengt. Die folgenden Verhandlungen könnten Jahre dauern und eigene Investitionen in schnelles DSL hinauszögern. Deshalb legte VATM-Chef Jürgen Grützner besonderen Wert darauf, dass die Zweifel aus Niedersachsen und Hamburg in Bezug auf die EU-Rechtskonformität in die neue Fassung einfließen müssten.
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