IP-Bericht der Regulierungsbehörde darf kritisiert werden
Der Übergang zur IP-Technik verlangt in Deutschland sorgfältiges Vorgehen, damit die großen Betreiber nicht auch noch zusätzlich zu ihrer Marktmacht Vorteile erhalten.
Deshalb hat jetzt ein gemischtes Expertengremium einen Abschlussbericht zu Rahmenbedingungen der Zusammenschaltung IP-basierter Netze vorgestellt. Und dieser soll jetzt breiter diskutiert werden, um auch in Zukunft den Wettbewerb im Netz zu erhalten.
Die Arbeitsgruppe bestand aus Experten wie Achim Berg, Gerd Eickers, Tomas Eilers, Charles Fränkl, Iris Henseler-Unger, Bernd Huber, Peer Knauer, Matthias Kurth, Horst Lennertz, Karl-Heinz Neumann, Eckhard Spoerr und Harald Stöber unter Leitung des Präsidenten der Bundesnetzagentur Matthias Kurth. Sie hatte einen beratenden Auftrag und traf keine rechtlich verbindlichen Entscheidungen. Die Fachleute sollten lediglich untersuchen, inwieweit ein zukunftsfähiges Zusammenschaltungsregime sich heute schon abzeichne und welche möglichen Migrationsschritte es vom heutigen Netzzustand aus geben könnte.
“Wir gehen davon aus, dass mit dem Übergang zu IP-basierten Netzen erhebliche Veränderungen in der Netzstruktur einhergehen werden. Diese technischen Veränderungen werden aber auch ökonomischen Einfluss haben, zum Beispiel in welchem Maße und in welcher Form Wettbewerb zukünftig stattfinden kann. Dabei spielen Zusammenschaltungsfragen eine zentrale Rolle”, erläuterte Kurth den Bericht.
Dort wird darauf eingegangen, welche Kernelemente ein reguliertes Zusammenschalten, ein so genanntes Zusammenschaltungsregime bei All-IP-Netzen haben könnte. Hierzu zählen etwa Anzahl und Lage der Zusammenschaltungspunkte, mögliche Qualitätsdifferenzierung, Preisniveau und Preisstrukturaspekte von Leistungen dabei sowie Abrechnungssysteme. Darüber hinaus greift der Bericht aktuelle Fragestellungen auf, die sich daraus ergeben, dass für herkömmliche Telefonnetze einerseits und für das Internet andererseits unterschiedliche Zusammenschaltungsregime gelten. Ab jetzt können bei der Regulierungsbehörde Stellungnahmen und Ideen hierzu eingereicht werden.