Bürgerrechtlerin klagt gegen Online-Durchsuchungen
Die Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann alias Twister hat Verfassungsbeschwerde gegen das neue Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen angekündigt.
Winsemann sieht ihre Privatsphäre in unzumutbarem Maße gefährdet. “Der BGH hat vor kurzem erst geurteilt, dass die sogenannten Online-Durchsuchungen nicht zulässig sind.” so Winsemann in ihrem Blog.
“Es war klar, dass nun eine Gesetzesgrundlage nachgeschoben wird, wobei NRW hier die Vorreiterrolle übernimmt.” Zehn weitere Länder wollten ebenfalls ihre Verfassungsschutzgesetze verändern, auch eine Änderung auf Bundesebene sei geplant, so dass die Onlinedurchsuchungen bundesweit zulässig würden, beanstandete sie.
Der Verfassungsschutz in NRW hat nach dem neuen Gesetz in Zukunft mehr Rechte, was das Ausspähen von Terror-Verdächtigen anbelangt. Dazu zählt unter anderem in bestimmten Fällen der Zugriff auf Computer via Internet. Das Gesetz war im Landtag mit den Stimmen der CDU und FDP verabschiedet worden. Die Opposition mit SPD und Grünen stimmte dagegen.
“Wir wissen, dass dies ein erheblicher Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung ist”, räumte Innenminister Ingo Wolf (FDP) laut der ‘Westfälischen Rundschau’ ein. Doch bleibe insgesamt die “Balance von Freiheit und Sicherheit” gewahrt. Dagegen argumentierte der SPD-Innenexperte Karsten Rudolph, dass “das neue Verfassungsschutzgesetz einen schweren Eingriff in die Grundrechte bedeutet”.
Die Bürgerrechtlerin will nicht tatenlos zusehen. Sie habe bereits vor Verabschiedung des Gesetzes die erforderlichen Voraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde mit einem Anwalt abgeklärt und werde nun das Mandat hierfür erteilen, sobald die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt.