Bürgerrechtlerin klagt gegen Online-Durchsuchungen

Winsemann sieht ihre Privatsphäre in unzumutbarem Maße gefährdet. “Der BGH hat vor kurzem erst geurteilt, dass die sogenannten Online-Durchsuchungen nicht zulässig sind.” so Winsemann in ihrem Blog.

“Es war klar, dass nun eine Gesetzesgrundlage nachgeschoben wird, wobei NRW hier die Vorreiterrolle übernimmt.” Zehn weitere Länder wollten ebenfalls ihre Verfassungsschutzgesetze verändern, auch eine Änderung auf Bundesebene sei geplant, so dass die Onlinedurchsuchungen bundesweit zulässig würden, beanstandete sie.

Der Verfassungsschutz in NRW hat nach dem neuen Gesetz in Zukunft mehr Rechte, was das Ausspähen von Terror-Verdächtigen anbelangt. Dazu zählt unter anderem in bestimmten Fällen der Zugriff auf Computer via Internet. Das Gesetz war im Landtag mit den Stimmen der CDU und FDP verabschiedet worden. Die Opposition mit SPD und Grünen stimmte dagegen.

“Wir wissen, dass dies ein erheblicher Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung ist”, räumte Innenminister Ingo Wolf (FDP) laut der ‘Westfälischen Rundschau’ ein. Doch bleibe insgesamt die “Balance von Freiheit und Sicherheit” gewahrt. Dagegen argumentierte der SPD-Innenexperte Karsten Rudolph, dass “das neue Verfassungsschutzgesetz einen schweren Eingriff in die Grundrechte bedeutet”.

Die Bürgerrechtlerin will nicht tatenlos zusehen. Sie habe bereits vor Verabschiedung des Gesetzes die erforderlichen Voraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde mit einem Anwalt abgeklärt und werde nun das Mandat hierfür erteilen, sobald die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt.

Silicon-Redaktion

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  • Onlinedurchsuchungen - wie denn überhaupt?
    Jahrelang wird von Onlinedurchsuchungen und Bundestrojaner palavert, aber gibt es überhaupt technische Umsetzungen bisher?

    Wenn ich an meinen Network Security Kurs zurückdenke, so sagte damals der Netzwerkspezialist, dass ein einfacher Router, den heuzutage fast jeder Benutzer hat, ein Verbinden zu einem PC dahinter unmöglich macht (NAT). Ohne eine installierte Software, die aktiv eine Verbindung nach draußen sucht, gibt es also keine Durchsuchung.

    Und bei all den schönen Schutzprogrammen heutzutage, wie glaubt da die Regierung, dass ausgerechnet staatliche Angestellte eine Software zu schreiben in der Lage sind, die an allem vorbei einen Trojaner installieren kann? Sämtliche internationalen Unternehmen werden diesen Trojaner doch nach wenigen Tagen auf ihrer schwarzen Liste haben.

    Gibt es offizielle Stellungnahmen dazu?

    Grüße
    Thomas

  • Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch
    wie wäre es, wenn man alle die schönen neuen Eingriffsmöglichkeiten in die persönliche Freiheit, egal ob Onlineschnüffelei oder Haussuchungen nach irgendeinem AntiTerrorGesetz durch Sanktionsmöglichkeiten erweitern würde:
    wenn der BGH später erkennt, dass eine konkrete Massnahme total daneben lag, kann er anordnen, dass der/diejenige, der/die sie veranlasst hat a) mit einem vergleichbaren Übel (z.B. Tür eintreten, U-Haft, Telefonüberwachung) belohnt wird und b) sich beim Opfer persönlich (ohne Anwesenheit von Leibwächtern) zu entschuldigen hat

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