Wie die Bundesagentur für Arbeit demnach mitteilte, sei die Software am Donnerstag wegen wiederholter Probleme herunterfahren worden und nun gesperrt. Ein Zeitraum, wann die Software wieder genutzt werden kann, wurde bisher nicht angegeben.
Für die Empfänger des Arbeitslosengeldes kann dies bedeuten, dass sich die notwendige Auszahlung von derzeit 345 Euro monatlich für den Januar verzögert – auf unbestimmte Zeit. Konkretes zu den Problemen, die zum bundesweiten Abschalten führten, sind derzeit nicht bekannt. Allerdings vermuteten mit der Software vertraute Personen, dass die von der Koalition verabschiedeten zusätzlichen Sanktionen dafür verantwortlich sind. Sie richten sich wegen angeblich unberechtigter Bezüge als zusätzliches Kontrollinstrument gegen die Arbeitslosen und machten ein Update notwendig, das wohl falsch eingespielt worden sei. So etwas sei eventuell nicht in der Lösung vorgesehen und daher eine mögliche Ursache für die Probleme.
Bei den Parteien hat dies zur Forderung geführt, auch seitens des Staates die im Geschäftsleben üblichen Regeln anzuwenden. Demnach solle sich die Regierung wie jeder Kunde verhalten und den Dienstleister T-Systems, der die Software für die Bundesagentur betreibt, für die Probleme haftbar machen, sowie vom Dienstleister eine Gewähr einfordern, dass die Bezüge auch im Januar pünktlich gezahlt werden. Das forderte beispielsweise Gesine Lötzsch von der Linksfraktion. Auch der Städtetag soll bereits seinen Unmut über die unflexible Software geäußert haben. Hier wurde angedeutet, dass eine dezentrale Lösung, die die Bundesländer und eventuell jede Gemeinde für sich in Eigenregie betreiben wollen, eine Alternative wäre.
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