Damit ist das erste Urteil in dem Abhörskandal bei dem IT-Riesen Hewlett-Packard (HP) in Sicht, der heute noch das Top-Management durchschüttelt.
Die private Detektei, die augenscheinlich im Auftrag von HP-Kreisen handelte hatte sich demnach dazu bekannt, unter Vortäuschung falscher Identität bei der Telefongesellschaft vorstellig geworden zu sein. So sollen sich die Detektive Zugang in die Telefonleitungen der Vorstandsbüros verschafft haben. Dadurch war schließlich ein kritisches Informationsleck aufgetaucht und in Folge geschlossen worden, durch das interne Informationen an einzelne privilegierte Pressevertreter gesickert waren.
Da die Methoden jedoch äußerst fragwürdig, sogar strafbar sind, geht es jetzt in einer Reihe von Gerichtsverfahren nicht nur darum, die Ausführenden zu bestrafen. Auch die Hinterleute der Abhörmaßnahmen sollen sich verantworten müssen. Dazu gehört einigen bisher geäußerten Vermutungen zufolge auch die ehemalige, nicht geschäftsführende Direktorin Patricia Dunn und weitere interne und externe HP-Vertraute, deren Verfahren noch vorbereitet wird. Abhören ist in den USA wie in Deutschland ein Vorrecht der Behörden.
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