Als besorgniserregend hat Matthias Jarke, Präsident der GI, den zunehmenden Datensammeleifer öffentlicher Stellen bezeichnet. Mit der ab dem 1. Januar 2008 geltenden Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, der Rasterfahndung sowie der Überlegung, private Computer mittels eines Trojaners ohne Wissen des Betreffenden durchsuchen zu wollen, habe die flächendeckende Sammlung von Daten und die mögliche Überwachung der Bevölkerung eine neue Qualität erreicht, so Jarke.
Durch solche Maßnahmen werde das verfassungsrechtliche Prinzip von Datenhoheit und Datensparsamkeit drastisch vernachlässigt und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung systematisch ausgehöhlt. Dies gelte auch für die in der Öffentlichkeit noch wenig wahrgenommenen Pläne zur Einführung des ‘Elektronischen Einkommensnachweises’ (ELENA, früher Jobcard). Ziel dieses Vorhabens ist die Ablösung bisher in Papierform vorzulegender Einkommensnachweise für die Beantragung von Sozialleistungen sowie zur Vorlage bei Gericht. Hierzu soll eine bundesweite, zentrale Datenbank eingerichtet werden, in der die Einkommensdaten aller abhängig Beschäftigten für die Dauer von mindestens vier Jahren archiviert werden.
Jarke forderte, dass in jedem Fall gewährleistet sein müsse, dass die Bürgerinnen und Bürger die Hoheit über ihre Daten behalten. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass einmal vorhandene Daten immer auch Begehrlichkeiten wecken. Er riet zu einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Daten. So sollen die Bürger ein Stück Kontrolle über ihre Daten zurückbekommen.
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