Web-Tauschhandel mit Wählerstimmen ist legal
Der Tauschhandel mit Wählerstimmen ist nach Auffassung eines US-Gerichtes verfassungskonform. Damit können die dafür geschaffenen Webseiten wie voteswap2000.com rechtzeitig vor den amerikanischen Präsidentschaftswahlen ihre Tätigkeit aufnehmen.
Die juristische Auseinandersetzung um Internet-Tauschbörsen für Wählerstimmen begann bereits zur Jahrtausendwende, als die im Vorfeld der Wahl von George W. Bush zum US-Präsidenten war die Website voteswap2000.com wegen Handel und Verkauf von Wählerstimmen geschlossen wurde. Das damalige Urteil wurde nun nach Meldungen aus der US-Presse vom Berufungsgericht mit der Begründung kassiert, dass die Schließlung der Website verfassungswidrig gewesen sei, weil bei dem Tauschhandel kein Geld geflossen sei.
Tatsächlich sollte der Stimmentausch dazu dienen, Lücken im amerikanischen Wahlsystem taktisch zu nutzen. So ging es etwa darum, bei dem sich abzeichnenden knappen Ergebnis Stimmen des aussichtslosen Kandidaten Ralph Nader auf Al Gore umzuwidmen. Gore war um gezählte 500 Stimmen gegen Bush unterlegen.
Die Idee für das jetzt zulässige Verfahren des Stimmentausches stammt aus Großbritannien, wo aufgrund des absoluten Wahlrechts der wachsende Stimmenanteil für die Liberaldemokraten regelmässig verloren geht. Aber auch dort ist sie umstritten. So sagte ein Sprecher der Demokraten gegenüber The Register: “Unglücklicherweise hat Großbritannien ein unfaires Wahlsystem. Darum suchen den Bürger nach neuen Wegen ihrer Stimme Geltung zu verschaffen. Aber natürlich wäre es uns lieber, wenn unsere Anhänger uns wählen würden, und nicht aus taktischen Gründen ihre zweite Wahl.”