So gelten seit dem 1. Januar 2007 die Pflichtangaben für Schriftverkehr verbindlich für geschäftliche E-Mails von Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Daher müssen wie in einem Briefbogen das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer aufgeführt werden.
Zudem müssen Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit Vor- und Nachnamen in dem Schreiben angeführt werden. Den meisten Unternehmen ist dieses Gesetz bisher unbekannt.
Nun warnt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) seine Mitglieder vor einer Klagewelle, von der bis zu drei Millionen deutsche Unternehmen betroffen sein könnten. Pro Abmahnung könnten für Unternehmen bis zu 2000 Euro entstehen.
Das könnten Anwalts-Kanzleien für sich ausnutzen, die aus dem Unwissen der Unternehmen schnell Profit schlagen möchten, fürchtet der DIHK. Wie das Handelsblatt in der Dienstagsausgabe berichtet, will der DIHK daher alle regionalen Handelskammern in einem Rundschreiben über die Lage informieren.
Offenbar befürchtet der Industrieverband, dass erneut eine Welle von Abmahnungen über Unternehmen hereinbricht. Vor einigen Jahren kam es zur ersten Welle, als eine neue Richtlinie die Pflichtangaben auf der Webseite eines Unternehmens festlegte.
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