Ab dem 1. Juli sollen Hacker, die Webseiten mit Anfragen fluten und so Server zum Absturz bringen, strafrechtlich verfolgt werden können. Auch die Vorbereitung soll bereits strafbar sein. Verboten ist dann sowohl der manuelle als auch der automatische Angriff. Die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass der Angriff gezielt zur Lahmlegung einer Webseite durchgeführt wurde.
Diese Art von Taten seien derzeit noch zu wenig strafbeschwert, zitiert eine schwedische Online-Zeitung aus der Begründung zu dem Gesetzesentwurf. Das Land hatte im vergangenen Jahr vor allem Ärger mit Filesharern, die im BitTorrent-Netzwerk ‘The Pirate Bay’ kommunizieren. Eine Razzia schwedischer Behörden zwang das Netz vorübergehend offline. Attacken auf die Webseiten der schwedischen Polizei und der Regierung kurz darauf wurden daher als Racheakt verstanden. Folgen hatte das indes bislang nicht.
In Deutschland wurden im Herbst ebenfalls DoS-Attacken als Straftatbestand ins Gesetz aufgenommen. Besonders schwere Fälle der Computersabotage können danach mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden. Die Bundesrepublik setzte damit eine EU-Richtlinie in nationales Recht um.
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