Die kalifornische Bezirksrichterin Judi Brewster kam zu dem Schluss, dass Microsoft nicht gegen ein von Alcatel-Lucent gehaltenes MP3-Patent verstoßen hat. Vielmehr legte sie fest, dass neben Alcatel-Lucent auch AT&T sowie die Fraunhofer-Gesellschaft Miteigentümer des MP3-Patentes ‘080’ sind.
Damit widersprach Richterin Brewster einem Urteil aus dem Februar, in dem genau das Gegenteil entschieden wurde. Durch das nun festgestellte Miteigentum der Fraunhofer-Gesellschaft hat Microsoft das in Frage stehende Patent korrekt lizenziert. Zusätzlich hat das Gericht weitere Klagen gegen Microsoft untersagt, da die Fraunhofer-Gesellschaft als Miteigentümerin nicht in die ursprüngliche Klage einbezogen wurde.
Alcatel-Lucent hatte die Zahlung einer Strafe in Höhe von 1,5 Milliarden Dollar von Microsoft gefordert. Diese ist zwar vorerst abgewendet – weitere Berufungsverfahren sind aber nicht ausgeschlossen. Eine Sprecherin von Alcatel-Lucent drückte ihr Unverständnis über die Entscheidung aus und nannte diese “schockierend und beunruhigend”.
“Das heutige Urteil ist ein Sieg für die Konsumenten digitaler Musik und für die Vernunft im Patenrecht”, hieß es dagegen von Microsoft. Damit sei auch klar gestellt, dass die derzeit gängige Praxis der Lizenzierung der MP3-Technik bei der Fraunhofer-Gesellschaft korrekt sei.
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