Beschwerdestelle für die amerikanische ‘No-Fly-List’

So hat das Department of Homeland Security (DHS) die Inititative DHS-TRIP ins Netz gestellt. TRIP steht hier für Traveller Redress Inquiry Programm. Alle, die zu Unrecht ins Visier der US-Ermittler oder auf eine Fahndungsliste geraten sind und deshalb Probleme bei der Einreise in die USA bekommen haben, können hier eine Änderung ihres Status beantragen.

Das DHS unterhält eine so genannte ‘No-Fly-List’. Wird ein Reisender auf dieser Liste geführt, kann er von besonderen Kontrollen des Fingerabdrucks, Sonderdurchsuchungen oder peinlichen Befragungen beim Einchecken ausgehen.

Auf der Seite von DHS-TRIP heißt es, wer solche Prozeduren öfter erleiden muss, könne wohl fälschlicherweise auf diese Liste geraten sein. Etwa dadurch, dass Angestellte aus einem Reisebüro ihre Kunden beim Grenzschutz gemeldet hätten.

Über einen Fragebogen im Web können die Reisenden über einen gesicherten Server ihre persönlichen Daten hoch laden, wo sie von den Sicherheitsbeamten überprüft werden. Diese korrigieren gegebenenfalls die  Eintragung auf der Liste. Dazu muss der Reisende allerdings auch seine Einwilligung geben, dass diese Informationen etwa mit Fluggesellschaften abgeglichen werden.

Silicon-Redaktion

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