Für vier Nummern hat die Bundesnetzagentur wegen Fax-Spam die Abschaltung angeordnet und ein Rechnungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen. Über ein als “Verbraucher-Newsletter” bezeichnetes Telefax wurden per Faxabruf Informationen zu Finanzen und Recht oder Job und Karriere angepriesen.
Die Rufnummern für den Faxabruf waren (0)900-Rufnummern. “Dieser angebliche Verbraucher-Newsletter ist nicht nur eine Belästigung, sondern stellt den durchsichtigen Versuch dar, unerfahrene Telefonkunden zu einem teuren Rückruf zu verleiten”, kommentierte Mathias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, die Abschaltung.
Kurth sieht auch die Netzbetreiber in der Verantwortung, gegen den Missbrauch von Mehrwertdienstnummern vorzugehen. “Wer einmal Mehrwertdienstnummern missbraucht hat, sollte künftig kein Vertragspartner mehr sein, damit seriöse Geschäftsmodelle nicht diskreditiert werden.”
Das Vorgehen der Bundesnetzagentur trägt bereits erste Früchte. So konnten beispielsweise die Zahl der Beschwerden wegen Dialern im Jahr 2006 auf 500 gesenkt werden. Im Jahr zuvor seien es laut Agentur noch 21.500 gewesen.
Unverlangt zugesandte Werbemitteilungen stellen einen Verstoß des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb dar, das gilt auch für Telefax, E-Mail oder SMS. Die Bundesnetzagentur jedoch kann nur gegen Spam vorgehen, sofern eine Rufnummer beworben wird. Diese werde benötigt, um den Fall recherchieren zu können. Ist der Missbrauch bestätigt, kann die Agentur gegen den Letztverantwortlichen und Netzbetreiber vorgehen. Beschwerden können bei der Netzagentur unter der Adresse rufnummernspam@bnetza.de eingereicht werden.
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