Die Datei vernetzt terrorismusrelevante Informationen von rund 40 Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder.
Rechtsgrundlage ist das am 31. Dezember 2006 in Kraft getretene Antiterrordateigesetz. Es enthält Regelungen zu den zu speichernden Personen und Objekten sowie zu den Voraussetzungen der Datenverarbeitung. Neben den Grunddaten zur ersten Identifizierung einer Person werden auch Daten gespeichert, die die Gefährdungseinschätzung einer Person zulassen. Diese so genannten ‘erweiterten Grunddaten’ können für Recherchen genutzt werden. Sie werden im Eilfall oder auf Nachfrage bei der speichernden Behörde sichtbar.
Die Einrichtung der Datei beim Bundeskriminalamt sowie die Vernetzung war ein “Kraftakt aller beteiligten Bundes- und Landesbehörden”, hieß es. Eines der größten Probleme war demnach der Aufbau des so genannten ‘Verschlusssachen-Netzes’, mit dem auch bis zum Grad ‘Geheim’ eingestufte Daten verarbeitet werden.
Die Gesamtzahl der gespeicherten Personen liegt bei rund 13.000. Dabei sei zu beachten, dass der überwiegende Teil nicht in Deutschland lebe, sondern radikalen islamistischen Organisationen im Ausland angehöre, die wiederum Verbindungen nach Deutschland aufweisen, hieß es. Die Zahl der in Deutschland lebenden erfassten Personen mache weniger als ein Viertel der Gesamtmenge aus.
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