Sie legte die Gebühr der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) – das ist die so genannte ‘Letzte Meile’ vom Verteilerkasten bis in die Wohnung der Kunden – auf 10,50 Euro fest. Damit soll die Wettbewerbssituation stabilisiert werden.
Die Deutsche Telekom, die diese Preisfestlegung betrifft, darf also nun nur den genannten Preis für die Weitervermietung an die Rivalen verlangen. Diese so genannte Vorleistung, also alle Verlegung, Pflege und/oder Betrieb umfassenden, bisherigen Dienste, hatte die Telekom größtenteils noch vor der Privatisierung und dem Börsengang Ende der 90er Jahre erbracht. Der ehemalige Monopolist, der im Bereich der TAL bundesweit immer noch die Hauptmacht ausübt, wollte mindestens 12,03 Euro verlangen, damit Rivalen auf der Telekom-Leitung ihre Services anbieten können. Teilweise wollen sie in Gebieten, in denen die Deutsche Telekom noch kein DSL ausgebaut hat, breitbandige Dienste bieten.
“Eine Erhöhung, wie von der Deutschen Telekom AG beantragt, kam im Gesamtergebnis der Prüfung nicht in Betracht. Die seit der letzten Entscheidung vor zwei Jahren verzeichnete Erhöhung einzelner wichtiger Kostenkomponenten, wie des kalkulatorischen Zinssatzes und des Kupferpreises, wird durch Effizienzen, z. B. im Bereich der Gemeinkosten oder durch wachsende Synergien bei der Leitungsverlegung, überkompensiert”, erläuterte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.
Zusätzliche Personalumbaukosten wollte er im vorliegenden Fall nicht anerkennen. Die TAL-Entgelte werden auf der Basis von Wiederbeschaffungskosten ermittelt, die über den tatsächlichen anzuerkennenden Ist-Kosten liegen, teilte die Agentur mit. Vorübergehende Restrukturierungskosten seien daher schon durch diese Differenz abgedeckt. Im Übrigen sollten Aufwendungen zur Restrukturierung mittelfristig die Kosten senken und die Effizienz steigern. Auch aus diesem Grund, weil sie daher keine “langfristigen” zusätzlichen Kosten der Leistungsbereitstellung sind, konnten sie nicht berücksichtigt werden, hieß es.
Als Grundlage der Entscheidung führt die ehemalige Regulierungsbehörde an, dass sie das Kostenmodell des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) in Bad Honnef verwendet habe. Dabei sei die Berechnung der Netzinfrastrukturkosten im Mittelpunkt gestanden. Zur Berechnung der Gemeinkosten wurde ein Branchenprozessmodell herangezogen. Kurth will mit der Entscheidung “die Balance zwischen Dienste- und Infrastrukturwettbewerb” stabilisiert haben.
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