Betroffen sind Apple, EMI, Sony BMG, die Universal Music Group und Warner Music. Die EU-Kommission stellte den Unternehmen so genannte ‘Statements of Objections’ zu.
Die britische Verbraucherorganisation ‘Which?’ hatte in Brüssel bemängelt, dass Kunden von Apple iTunes in Deutschland oder Frankreich Musiktitel für 99 Cent kaufen können – Briten dagegen etwa 1,20 Euro je Titel zahlen müssen. Kritisiert wurde zudem, dass Apple-Kunden nur in ihrem Wohnland mit einer dort ausgegeben Kreditkarte einkaufen können. Das schränke die Wahlfreiheit der Konsumenten ein, hieß es.
Apple & Co haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf das Schreiben aus Brüssel zu reagieren. Die Unternehmen können zudem eine Anhörung verlangen. Sollte die EU-Kommission zu dem Schluss gelangen, das die Online-Musikhändler EU-Recht verletzen, kann sie Strafzahlungen bis zu einer Höhe von 10 Prozent der weltweiten jährlichen Einnahmen verhängen.
Von Apple hieß es derweil, man glaube nicht, EU-Recht verletzt zu haben. “Apple wollte stets einen pan-europäischen iTunes Store, der in der ganzen EU zugänglich ist”, sagte Apple-Sprecher Steve Dowling. EMI teilte mit, mit der EU-Kommission kooperieren zu wollen. Sony BMG, Universal Music Group und Warner Music nahmen bislang keine Stellung.
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