Der am 18. April vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung lasse noch Fragen offen, hieß es vom Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien).
“Der Bund muss eine ausreichende Übergangsfrist für die betroffenen Telekommunikationsanbieter schaffen”, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die Unternehmen sollten noch dieses Jahr verpflichtet werden, Daten über Telefonverbindungen sechs Monate lang zu speichern. Bisher dürfen die Daten maximal drei Monate nach Versand der Rechnung gespeichert werden. Für Internetanschlüsse sollen die neuen Regeln ab 2009 gelten.
“Positiv ist immerhin, dass der Gesetzentwurf keine strengeren Speicherpflichten vorsieht als die EU”, so Rohleder. Dennoch könnten Teile des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht auf wackligen Beinen stehen. “Es ist fraglich, ob Daten aller Anschlüsse unabhängig von einem konkreten Verdacht gespeichert werden dürfen”, sagte Rohleder. “Die Privatsphäre der Nutzer muss respektiert werden.”
Rohleder forderte die Regierung dazu auf, den Firmen die Kosten für die Telefonüberwachung zu erstatten. “Die Unternehmen haben Millionen in Spezialtechnik und Personal investiert – und sind bisher auf ihren Ausgaben sitzen geblieben.” Weil das geplante Gesetz die Mitwirkungspflicht der Firmen ausweite, müsse die Regierung die Mittel dafür bereitstellen. “Innere Sicherheit ist eine Staatsaufgabe. Es verlangt ja auch niemand kostenlose Polizeiwagen von der Autoindustrie.”
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