Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht für alle europäischen Staaten könnte sich noch etwas hinziehen, berichtete der ORF. Zu unausgegoren sei die Frage, wer die Kosten schultert.
Seit kurzem gibt es einen Gesetzentwurf für eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes, mit der die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die so genannte Data-Retention, in nationales Recht umgewandelt werden soll. Zunächst sollen davon nur die Telefoniedaten betroffen sein, die ab Mitte September dieses Jahres gespeichert werden. Für die Web-Verbindungsdaten greife die Richtlinie erst ab März 2008. Nach den Plänen des deutschen Verkehrsministeriums soll der Entwurf – nach der Begutachtung bis zum 21. Mai – noch vor dem Sommer ins Parlament gebracht werden.
Laut Entwurf wird sechs Monate lang gespeichert, wer wann mit wem telefoniert hat, auch wenn kein Beteiligter unter Straftatverdacht steht. Das ist genau der Punkt, den Datenschützer wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar als gefährlich für die Demokratie betrachteten. Bei der Handynutzung soll außerdem der Standort gespeichert werden. Betroffen seien auch erfolglose Anrufversuche. Laut Vorblatt zum Gesetzesentwurf betreffe die Speicherverpflichtung angeblich nur Daten, die bereits jetzt zu Verrechnungszwecken gespeichert werden. Genau dies bezweifeln die Telefonieanbieter. Sie befürchten, dass Mehrkosten und Infrastrukturkosten auf sie zukommen. Sie prüfen den Vorschlag derzeit genauso wie die Parlamentarier.
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