Das fordert der Insolvenzverwalter Martin Prager. Betroffen sind 170 Ex-Beschäftigte, denen insgesamt 5,2 Millionen Euro entzogen werden sollen. Die Insolvenzordnung schreibe vor, diese Gelder zurückzufordern, so Prager, weil sie entweder zum Zeitpunkt der Auszahlung noch gar nicht fällig waren oder aber in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit erfolgten. “Das Gesetz verlangt, dass kein Gläubiger bevorteilt wird”, zitiert ihn die Süddeutsche Zeitung.
Bei den Rückforderungen handelt es sich um Bonuszahlungen für gute Leistungen und Bleibeprämien, die BenQ Mobile nur zwei Tage vor dem Insolvenzantrag ausbezahlt hat. Dass viele der ehemaligen Mitarbeiter die Zahlungen nicht aus ihrer Portokasse bezahlen können, sondern möglicherweise über ihr Existenzminimum hinaus gehen müssen, ist Prager klar. Die Beschäftigten seien an der Situation ja “schuldlos”. Dennoch ändere diese Tatsache nichts an der Rechtmäßigkeit.
In manchen Fällen betreffe es gut verdienende ehemalige Führungskräfte, die 2005 beim Verkauf der Siemens-Handysparte an BenQ Bleibeprämien zwischen 18.000 und 75.000 Euro oder gar 200.000 Euro vereinbart hatten, berichtet die Zeitung. Einige wenige können gar auf Hilfe hoffen.
Diejenigen, die einen entsprechenden Bonusvertrag noch mit Siemens abgeschlossen haben, könnten durch die Übernahme der Rückforderung durch den Konzern von ihrer Zahlungspflicht befreit werden. Die anderen, die mit BenQ verhandelt haben, erhalten diese Chance aller Voraussicht nach nicht, heißt es. Für jeden ehemaligen Mitarbeiter soll aber eine “vernünftige Lösung” gefunden werden, so Prager.
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