Nachdem der Rat der Justiz- und Innenminister ein Legislativpaket zum Visa-Informationssystem verabschiedet hat, dürfen auch strafverfolgende Behörden wie die Polizei oder Europol “unter bestimmten Bedingungen, bei denen ein hohes Maß an Datenschutz gewährleistet ist”, Daten aus dem Visa-Datenbanken abfragen, wie es in einer Mitteilung der EU heißt.
Innenminister Wolfgang Schäuble erklärte zu dem Beschluss in Luxemburg: “Mit der Vertragsüberführung werden zukünftig alle 27 EU-Mitgliedstaaten von dem erheblichen Mehrwert des Vertrages profitieren. Ziel ist es, einen modernen polizeilichen Informationsverbund aufzubauen, um europaweit wirksam gegen Verbrecher vorzugehen.”
Vizepräsident Franco Frattini, in der Kommission für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständig, sieht in dem Beschluss auch “ein neues praktisches Instrument für Konsulate und Grenzkontrollstellen, die die wichtigsten täglichen Nutzer sein werden”.
Im Visa-Informationssystem sollen die Lichtbilder und Fingerabdrücke von bis zu 70 Millionen Antragssteller von Visen für den Schengenraum gespeichert werden; damit soll es das größte System zur Speicherung von allen zehn Fingerabdrücken werden. Das bedeutet, dass alle Personen, die ein Visum für die EU beantragen, ihre Fingerabdrücke hinterlassen müssen.
Mit Österreich, Frankreich, Spanien und den Benelux-Staaten hat Deutschland bereits seit 2005 eine Vereinbarung über den Datenaustausch. Wie das deutsche Innenministerium mitteilt, sein bereits in “zahlreichen Totschlags- bzw. Morddelikten” durch Datenabgleiche mit den Nachbarstaaten über 3500 Treffer erzielt worden. Das neu beschlossene System soll zum ersten Halbjahr 2009 fertig gestellt werden.
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