Mit den Anträgen sollte eine Aufschiebung der Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur erreicht werden. Diese Verfügung schreibt den Netzbetreibern die Senkung der so genannten Terminierungsentgelte vor. Bei den Terminierungsentgelten handelt es sich um die Gebühren, die Festnetz- und Mobilfunknetzbetreiber für die Vermittlung von Gesprächen aus anderen Netzen entrichten müssen. Wenn den Anträgen der Netzbetreiber stattgegeben worden wäre, hätten die Entgelte fürs Erste wie bisher ausgehandelt werden können. Für die Betreiber hätte dies einen finanziellen Vorteil bedeutet, da sie mit den Weiterleitungs-Gebühren einen großen Teil ihres Umsatzes machen.
Falls die Mobilfunkunternehmen später mit ihrer Klage gegen die Genehmigungspflicht für Terminierungsentgelte Erfolg haben, stehen ihnen aber Nachzahlungsansprüche zu. Das Bundesverwaltungsgericht argumentierte, mit der Ablehnung der Eilanträge ein Hin und Her im Sinne der Verbraucher vermeiden zu wollen. Ein Termin für die Revisionsverfahren steht noch nicht fest.
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