Damit ist entschieden, dass es kein zusätzliches Gesetz geben wird, um Börsengänge zu regulieren. Investoren haben aber noch andere Möglichkeiten, sich gegen überhöhte Aktienpreise zu wehren.
Die Richter des obersten US-Gerichts entschieden mehrheitlich, dass die bestehende Bundesvorschriften ausreichend seien, um Börsengänge zu regulieren. “Die Entscheidung enttäuscht mich sehr”, sagt Darren Bush, Rechtsprofessor an der University of Houston. Auch auf Unternehmensseite hat dies zu heftigem Widerstand geführt. Pro-Business-Gruppen erklärten gemeinsam, dass die Verknüpfung von Kartellgesetzen mit anderen Gesetzen die US-Märkte destabilisieren würde, da Banken untereinander kaum mehr den Verkauf von Aktien verhandeln könnten.
Trotz der Entscheidung lassen es die Aktiengesetze laut dem obersten Bundesrichter Clarence Thomas noch zu, dass Investoren, die sich ungerecht behandelt fühlen, die Banken mittels der Kartellgesetze belangen können. “Die US-Börsenaufsicht kann jegliche Tätigkeiten von Banken verbieten, erlauben oder regulieren”, macht der oberste Richter Stephen Breyer in einer Anmerkung deutlich.
Auch wenn die Möglichkeit von Kartellrechtsverfahren nun ausgeschlossen ist, ist der Anwalt für die Investoren, Christopher Lovell, optimistisch, dass einige seiner Mandanten die Banken für die Verletzung von Aktiengesetzen verantwortlich machen können. Seine Kanzlei, Lovell Stewart Halebian, führt die Sammelklage von 829 Aktienkäufern, die zwischen März 1997 und Dezember 2000 angeblich überhöhte Gebühren und Preise für Aktien bezahlt haben. “Die Abfindungssumme von 425 Millionen Dollar bedarf nur noch der Bestätigung des Gerichts. Die Entscheidung lässt uns Spielraum im Bereich der Aktienkäufe bei großen Unternehmen wie Red Hat und Priceline“, erklärt Lovell.
Der Fall beschäftigt die Gerichte seit den Zeiten des Hightech-Booms im letzten Jahrzehnt. In dem Rechtsstreit standen 60 Investoren zehn führenden Investmentbanken gegenüber, darunter Credit Suisse, Citigroup und J.P. Morgan. Die Investoren lasteten den Banken an, dass diese sich in wettbewerbswidrigen Praktiken verschworen hätten, um die Aktienpreise bei Börsengängen einiger hundert Technologiefirmen hochzutreiben.
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