Google hatte in einem ‘Weißbuch’ moniert, dass die Art und Weise, wie die Desktop-Suchtechnik in Windows Vista integriert ist, das Wettbewerbsrecht breche.
Im Bereich der Desktop-Suche – also bei Software, die es Nutzern erlaubt, die Festplatte, E-Mails und andere Daten zu durchsuchen – gebe es einen klaren Nachteil für die Microsoft-Konkurrenz. Dies verstoße gegen die Regelung, die Microsoft im Jahr 2002 im Streit mit den US-Behörden geschlossen hatte, hieß es von Google.
Wie das US-Justizministerium jetzt mitteilte, lenkt Microsoft ein. Das Unternehmen baut in Vista eine Funktion ein, über die Anwender selbst wählen können, was die voreingestellte Desktop-Suche ist. Microsoft integriert in den Internet Explorer und das Menü ‘Start’ zudem Links, die den Anwendern das Auffinden der Desktop-Suche erleichtern sollen.
Die Änderungen werden mit dem ersten Service Pack für Windows Vista verfügbar gemacht, das Ende des Jahres auf den Markt kommen soll. Microsoft stellt Google und anderen Fremdfirmen zudem Informationen zur Desktop-Suche in Vista zu Verfügung, damit diese Unternehmen ihre Lösungen für das Betriebssystem optimieren können.
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