Die vom Justizministerium geplante P2P-Bagatellklausel zur strafrechtlichen Freistellung des Naschens an Tauschbörsen, mit der die schlimmsten Auswüchse der Kriminalisierung eingedämmt werden sollten, wird nicht wieder in den so genannten 2. Korb der Reform eingeführt. Auch die Neuregelung der Gerätepauschale für eingeschränktes privates Kopieren wird weniger umfassend ausfallen als ursprünglich geplant.
Ein Vorschlag des Kabinetts, dass für die Urheberrechtsabgabe nur noch Geräte erfasst werden sollten, die in nennenswertem Umfang für private Vervielfältigungen genutzt werden, wurde abgelehnt. Auch die geplante Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises fällt weg.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) sieht den fairen Interessensausgleich zwischen Urhebern, Wirtschaft und Verbrauchern in Gefahr, da die gesetzlichen Kopierabgaben auf IT-Geräte somit stärker ausgeweitet werden als ursprünglich geplant. Die Fraktionen würden auch Geräte abgabenpflichtig machen, die nicht primär zum Kopieren von Texten oder Musik genutzt würden, heißt es in einer ersten Stellungnahme. “Kaum jemand nutzt zum Beispiel ein Handy oder eine Digitalkamera, um geschützte Inhalte zu kopieren”, erklärt Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms. Hightech-Geräte müssten stets danach beurteilt werden, ob sie tatsächlich in nennenswertem Umfang zum Kopieren genutzt würden.
Der Bitkom warnt vor spürbaren Folgen für Drucker- und PC-Hersteller sowie Verbraucher. Zudem seien Jobs im deutschen Fachhandel in Gefahr. “Preisbewusste Käufer werden ihre Geräte dann zunehmend im Ausland bestellen”, sagt die Geschäftsführerin von Hewlett Packard, Regine Stachelhaus. “Das schwächt den deutschen Fachhandel in diesem ohnehin stark umkämpften und daher margenschwachen Markt.”
Vertreter der Urheber wie die VG Wort fordern vom Gesetzgeber hohe Pauschalabgaben auf IT-Geräte. So sollen sich Drucker je nach Leistung um 10 bis 300 Euro verteuern, Multifunktionsgeräte mit integriertem Farbdrucker um 77 Euro. Bitkom-Vize Harms unterstreicht, dass dies in vielen Fällen mehr sei als der Gerätepreis.
In Koalitionskreisen heißt es, dass die Ausgleichszahlung in einem angemessenen Verhältnis zum Gerätepreis stehen müsse. Die Bedenken der Geräteindustrie seien deutlich überzogen.
Auch bei den Kopierregeln für die Wissenschaft und Bibliotheken haben sich weitgehend die Rechteinhaber durchgesetzt. Bei der Erlaubnis zur Einrichtung elektronischer Leseplätze ist vorgesehen, dass im Regelfall zur gleichen Zeit nur die Anzahl der im Bestand einer Einrichtung vorgehaltenen Werksexemplare zugänglich gemacht werden dürfen.
Über die Änderungsanträge soll Anfang Juli endgültig entschieden werden und die Urheberrechtsnovelle in der letzten Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause verabschiedet werden.
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