Damit tritt der Streit darum, ob die Deutsche Telekom ihr schnelles VDSL-Netz ohne Wettbewerb aufbauen darf, in eine qualitativ neue Phase ein. Die Klage wird, einer Meldung der dpa zufolge, vor dem Europäischen Gerichtshof geführt.
Der Beschluss kommt indes nicht überraschend: Die EU hatte bereits seit längerem Schwierigkeiten mit der Regulierungsfreiheit, die dem Ex-Monopolisten in Deutschland gewährt werden soll. Das neugefasste deutsche Gesetz (TKG) nimmt das neue Internet-Netz der Telekom über mehrere Jahre hinweg von der Überwachung durch die Wettbewerbshüter aus. Berlin habe in dem seit Monaten laufenden Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags nicht angemessen auf Einwände der Kommission reagiert, hieß es zur Begründung in Brüssel. Die Kommission warf der Bundesregierung außerdem vor, mit dem Gesetz vor allem den Aktienkurs der Telekom steigern zu wollen, um bundeseigene Aktien besser verkaufen zu können.
Nach Auffassung der Kommission gefährde das Telekommunikationsgesetz die Position der Wettbewerber und erschwere neuen Anbietern den Zugang zum deutschen Markt. Auch werde durch das Gesetz versucht, bei der Bundesnetzagentur Einfluss darauf zu nehmen, ob Wettbewerbern Zugang zum gegenwärtig von der Telekom aufgebauten VDSL-Netz gewährt wird.
In dem Streit hatte die EU Deutschland Anfang Mai ein Ultimatum gesetzt, nachdem sie die Argumente der Bundesregierung für die Neufassung des TKG zurückgewiesen und erneut eine Änderung verlangt hatte.
Die Telekom führte bisher an, die Ausnahme sei gerechtfertigt angesichts von geplanten Investitionen in Höhe von 3 Milliarden Euro. Das neue Netz soll Übertragungsraten von bis zu 50 Mbit/s ermöglichen. Derzeit sind im herkömmlichen DSL-Netz bis zu 6 Mbit/s und bei besonders schnellen Verbindungen 16 Mbit/s möglich.
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