Gegenstand des Streits sind die ‘Vista capable’-Aufkleber auf PCs, die nur über 512 MB RAM verfügen. Auf solchen Rechnern läuft zwar Windows Vista Home Basic, nicht aber Vista Premium. PCs, die über mindestens 1 GB Arbeitsspeicher verfügen und auf denen alle Funktionen von Vista Premium verfügbar sind, tragen hingegen die Kennzeichnung ‘Vista ready’.
Die Klägerin argumentierte, die ‘Vista capable’-Aufkleber seien irreführend. Der Käufer werde bewusst getäuscht, indem der Eindruck erweckt werde, dass diese PCs alle Funktionen von Windows Vista beherrschten. Jetzt wurde ein Gerichtstermin für den 28. Oktober 2008 anberaumt. Das sind fast zwei Jahre nach dem Erscheinen des Betriebssystems.
Der Rechtsanwalt der Klägerin versucht derzeit die Klage in eine Sammelklage umzuwandeln. Microsoft argumentiert, dass die Klägerin nicht geschädigt oder irregeführt worden sei. Weder habe sie wegen des Aufklebers einen PC gekauft, den sie andernfalls nicht gekauft hätte, noch habe sie etwas anderes bekommen als versprochen worden sei – nämlich einen Low-End-PC mit dem ‘Windows Vista capable’-Aufkleber, auf dem auch in der Tat Windows Vista Home Basic lief.
Einsatz von KI-Lösungen wirbelt auch in deutschen Unternehmen die Liste der Top-Technologieanbieter durcheinander.
Echtzeitüberweisungen erfüllen die Erwartungen der Nutzer an Geschwindigkeit, sind jedoch anfällig für spezifische Sicherheits- und…
Application Portfolio Management (APM) verspricht Transparenz, mehr IT-Leistung und Effizienz – theoretisch.
Im Berichtszeitraum Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden täglich durchschnittlich 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt.
KI kommt in der Cybersicherheit zum Einsatz, etwa um Abweichungen im Netzwerkverkehr zu identifizieren. Ist…
Ungepatchte und veraltetete Maschinen-Software ist ein beliebtes Einfallstor für Hacker, warnt Nils Ullmann von Zscaler…