Der Vorwurf der Bürgerrechtler lautete, dass die Nationale Sicherheitsbehörde durch ihr Anti-Terrorismus-Überwachungsprogramm rechtswidrig die Privatsphäre unbescholtener Bürger verletzt. Mit der Abweisung dieser Klage wurde auch das Urteil eines anderen Gerichtes vom vergangen August, welches die US-Verfassung durch das Programm verletzt sah, aufgehoben. Es wird allerdings erwartet, dass das Urteil des Gerichtes keinen Einfluss auf die ungefähr 40 weiteren schwebenden Verfahren gegen das Spionageprogramm hat.
“Die Gerichtsentscheidung ist keine große Überraschung, sondern folgt dem Muster konservativer Gerichte, die Klagen gegen Aktionen der Regierung seit Jahrzehnten rigoros abweisen”, erklärt Jim Dempsey, Direktor des Center for Democracy and Technology.
Die Mehrheitsentscheidung der beiden von Ex-Präsident Reagan ernannten Richter bezog sich allerdings nicht direkt auf das Abhörprogramm, sondern nannte verfahrenstechnische Gründe als Ursache für die Abweisung. Die Kläger hätten nicht nachweisen können, dass sie persönlich von den Abhörmaßnahmen betroffen seien.
Doch Gegenstimmen beharren weiterhin darauf, dass das Programm der Sicherheitsbehörde Grundrechte wie Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre verletze. “Wir schließen die Möglichkeit nicht aus, wegen der aktuellen Entscheidung vor den obersten Gerichtshof zu ziehen. Durch das Urteil darf die Bush-Administration nun ungehindert und ohne Kontrolle unsere Grundrechte verletzen”, empört sich Steven Shapiro, Direktor der Bürgerrechtsorganisation ACLU.
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